CDU Waiblingen

Stauferkurier

Informationspflicht

Immer häufiger wird darüber geklagt, daß supranationale, nationale, landespolitische oder kommunale Rechtsakte in der Vorbereitung nicht bürgernah kommuniziert würden und intransparent seien. Und tatsächlich, bei der letzten Gemeinderatssitzung - Bürgerfragestunde - wurde offenbar, daß bei vielen Bürgern Informationsdefizite zum Handeln kommunaler Organe  bestehen und dies auf angeblich mangelnde Verfahrenstransparenz zurückgeführt wird.

Nun haben wir ja in unseren Verfassungen nicht nur Bürgerrechte, sondern auch -pflichten verankert. Die bekanntesten sind Wehr-, Schul- und Steuerpflicht. Aber auch die Informationspflicht gehört dazu. Sie ist leider in Art.5 GG etwas versteckt und wird deshalb nicht richtig wahrgenommen. Gleichwohl ist sie existent:. So gilt die Proklamation öffentlicher Rechtsakte  schon seit der Antike durch Verkündung, sei es nun beim Thing, auf dem Forum, durch Ausrufen oder Plakatierung (auch am "Schwarzen Brett")  in der Fiktion als jedermann bekannt gemacht. Heute übernehmen diese Funktion Gesetz- und Amtsblätter sowie die modernen Medien bis hin zu den sozialen Netzwerken. "Unkenntnis schützt nicht vor Strafe" also vor Nachteilen, sagt schon ein altdeutsches Sprichwort. Also, liebe Mitbürger: Nicht den Verwaltungen die Verantwortung zuschieben!  Es liegt allein an uns. Wenn wir mündig sein wollen müssen wir uns ausreichend informieren, das heißt, nicht nur sporadisch, anlaßbezogen oder bei Betroffenheit, sondern kontinuierlich das Zeitgeschehen verfolgen.Dann fällt es leicht, Zusammenhänge zu erkennen und Erkenntnisse zu bewerten.