CDU Waiblingen

Landesregierung entwickelt Förderung für Schulsanierungen weiter

Investitionen in Waiblingen möglich

Das Kultusministerium und das Finanzministerium haben am 28. August 2020 die Weiterentwicklung der Förderung von Schulbaumaßnahmen (VwV SchulBau) bekanntgegeben. Künftig werden neben den Neubauten auch Sanierungsmaßnahmen an den Schulen in die Regelförderung übernommen.
„Es war immens wichtig, dass die Sanierungsförderung verstetigt wird. Der Bedarf ist groß. Für die Fortführung der Sanierungsförderung habe ich mich auch persönlich sehr eingesetzt. Es ist nur richtig, dass das Land die Städte und Gemeinden dabei auch in Zukunft unterstützt und seinen Teil zur Bereitstellung moderner Schulgebäude beiträgt.“, sagt der Waiblinger CDU-Landtagsabgeordnete Siegfried Lorek dazu.
Weiter führt er aus: „Wichtig ist auch, dass die Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt und unter bestimmten Bedingungen schon vor der Förderzusage mit der Maßnahme begonnen werden kann. Durch diesen vorzeitigen Maßnahmenbeginn können geplante Sanierungen nun bald umgesetzt werden. Außerdem können damit auch Kommunen Fördermittel erhalten, die die Sommerferien für Sanierungsarbeiten genutzt haben. Ich danke Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann dafür, dass sie sich auch gegenüber dem Finanzministerium energisch für diese Lösung eingesetzt hat.“
Auf die Notwendigkeit, Sanierungsmaßnahmen auch vor der endgültigen Förderzusage beginnen zu können, hatten auch Vertreter der Kommunen hingewiesen. Der Abgeordnete Siegfried Lorek war dazu mit dem Waiblinger Oberbürgermeister Andreas Hesky in intensivem Austausch.
„Oberbürgermeister Hesky hat frühzeitig, deutlich und richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Regelung bald kommen und die schnelle Umsetzung von Schulsanierungsmaßnahmen ermöglichen muss. Allein in Waiblingen hätten sich sonst Investition von rund 10 Millionen Euro verzögert. Darum danke ich dem Oberbürgermeister sehr für seinen Einsatz zum Erreichen dieser nun passenden Regelung.“, äußert sich Lorek abschließend.
Von 2017 bis 2019 wurden 549 Schulsanierungsmaßnahmen mit einem Volumen von 476 Millionen Euro im Rahmen des kommunalen Sanierungsfonds gefördert. Mit der Aufnahme von Sanierungsmaßnahmen in die Verwaltungsvorschrift zur Schulbauförderung wird die Unterstützung des Landes für Sanierungen verstetigt. Im aktuellen Doppelhaushalt des Landes stehen für diese Sanierungen an den Schulen 2020 und 2021 jeweils 100 Mio. Euro zur Verfügung. Um der Entwicklung der Baukosten Rechnung zu tragen, wird auch der Kostenrichtwert im Vergleich zur alten Vorschrift von 2015 um 14 Prozent angehoben. Über den Kostenrichtwert wird die Förderhöhe für einzelne Maßnahmen ermittelt.