Liebe Bürger/innen:" Zulage für Erzieherinnen" titelt die WKZ ihre Meldung zum Beschluß des Gemeinderats vom 15. März. Ein gutes Beispiel dafür, daß keine leichtfertigen Beschlüsse gefaßt werden.
Zunächst: Es geht um Personalgewinnung und nicht um eine soziale Arbeitsplatzbewertung. Nun sind in der freien Wirtschschaft außertarifliche Zulagen und Prämien seit je ein Instrument der Personalgewinnung und -bindung. Aber: Stehen wir als Gebietskörperschaft mit unseren Nachbarkommunen und kirchlichen Trägern im Wettbewerb oder haben wir gemeinsam die öffentliche Aufgabe gleichwertigerKinderbetreuung zu erfüllen? Schmälern wir damit nicht das Bewerberpotential finanzschwächerer Nachbarn und dient das dann dem öffentlichen Wohl? Macht eine -wenn auch zeitlich befristete Zulage überhaupt Sinn? Schließlich birgt sie die Gefahr der Manifestation. Mir wäre ein deutliches "Handgeld" wie heute im Sport noch üblich lieber gewesen. Und, ist es nicht Sache der Tarifpartner den Beruf so attraktiv zu machen,daß er mehr Zuspruch findet? Gemeinderäte entscheiden nach "durch das öffentliche Wohl bestimmter Überzeugung" ( § 32 Gem.O). Hier aber habe ich mich vom Amtseid leiten lassen um das "Wohl unserer Einwohner nach Kräften zu fördern". Ist das nun egoistisch? Frohe Festtage wünscht Ihnen nun Alfred Bläsing
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